AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Veranstaltungsort, Teilnehmer, Sporttauglichkeit
- Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: Freya Constanze Petersen, Huskoppel 3. 21376 Salzhausen
- Soweit das Trainingsprogramm keine Abweichungen vorsieht, ist der Veranstaltungsort das FreyRaum Studio, Huskoppel 3. 21376 Salzhausen, betrieben von Freya Petersen. Die Trainingseinheiten werden grundsätzlich in der oben genannten Trainingsstätte durchgeführt. Änderungen des Veranstaltungsortes bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig auf der Webseite (www.freyraum-fitness.de) oder per Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich ebenfalls auf der Webseite. Des Weiteren ist die Hausordnung zu beachten.
- Die vereinbarte Kursbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.
- Teilnehmer/innen müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Freya Petersen behält sich jedoch die Entscheidung im Einzelfall vor, Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall ist bei Abschluss des Vertrages/ dem Anmelden beim Probetraining/ dem Kauf einer „10er Karte“ unbedingt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
- Der Teilnehmer versichert gegenüber Freya Petersen, körperlich fit zu sein, und ist verpflichtet, sich selbst darüber zu informieren, ob die Teilnahme am Trainingsbetrieb mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Freya Petersen empfiehlt eine ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung vor und während der jeweiligen Vertragslaufzeit.
- Training
- Die Dauer eines Kurses beträgt i. d. R. 55 Minuten.
- Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten erfolgt online auf Basis eines Anmeldesystems, welches den Teilnehmern auf der oben genannten Webseite zur Verfügung steht.
- Wenn der Kurs ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste zu setzen oder auf eine andere Trainingszeit auszuweichen. Wenn man auf der Warteliste nachrutscht, gibt es keine Informationen von der Website. Das Mitglied muss selbst nachgucken, ob es in den Kurs gerutscht ist. Auch die Abmeldung von der Warteliste ist nur mit einer Frist von 3 Stunden vor dem Kurs möglich.
- Eine ordentliche Abmeldung des Teilnehmers kann bis 3 Stunden vor Kursbeginn erfolgen. Eine außerordentliche Abmeldung ist bei Nachweis eines wichtigen Grundes (Krankheit, Sportuntauglichkeit) möglich. Dem jeweiligen Trainer bleibt die Möglichkeit offen, einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Bei Nichteinhaltung der ordentlichen Abmeldefrist von 3 Stunden wird der Kurs von dem jeweiligen Buchungskontingent (bei 10er Karten) abgezogen. Für Mitglieder fällt eine Stornogebühr von 4 Euro an. Eine außerordentliche Abmeldung ist bei Nachweis eines wichtigen Grundes persönlich mit Freya Petersen abzusprechen.
- Der Kurs entfällt automatisch, wenn weniger als 3 Teilnehmer/innen für den Kurs angemeldet sind. Der Kurseintritt wird den Teilnehmer/innen gut geschrieben. Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist in der App sichtbar.
- Art, Umfang und Ort der jeweiligen Trainingseinheit bestimmt die Trainerin, wobei den Teilnehmern der jeweilige Trainingsinhalt vor Trainingsbeginn erläutert und mit ihnen einvernehmlich abgestimmt wird.
- Die Teilnehmer/innen sind für eine entsprechende Sportbekleidung/Wetterbekleidung selbst verantwortlich.
- Den Anweisungen der Trainerinnen ist Folge zu leisten.
- Die Trainerin ist berechtigt, die Teilnehmer/innen vom weiteren Training auszuschließen, sofern dieser den Trainingsbetrieb umfassend stört oder dieses aus gesundheitlichen Gründen erforderlich erscheint.
- Außerhalb der Trainingszeiten kann Freya Petersen Mo-Fr zwischen 8:00 und 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail und anderen Medien kontaktiert werden. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit der jeweiligen Trainerin.
- Besondere Regeln für das Open Gym
Eigenverantwortliches Training
Im „Open Gym“ ist keine Trainerin, kein Trainer und keine Aufsichtsperson anwesend. Das Training erfolgt vollständig eigenverantwortlich. Freya Petersen empfiehlt:
- möglichst sicher zu trainieren (keine Risikoübungen, keine überhöhten Gewichte),
- nach Möglichkeit mit einer zweiten Person zu trainieren, die im Notfall unterstützen kann.
Ordnung & Sauberkeit
Das Mitglied verpflichtet sich, den Raum in dem Zustand zu hinterlassen, in dem es ihn vorgefunden hat. Dazu gehört insbesondere:
- Gewichte und Equipment vollständig zurückzuräumen (einschließlich der Gewichte vom Schlitten),
- benutzte Geräte und Matten zu reinigen,
- Boden zu säubern, wenn viel Kreide verwendet oder stark geschwitzt wurde.
Schließen des Raumes
Vor dem Verlassen des Open Gym sind:
- alle Fenster und Türen vollständig zu schließen,
- der Schlüssel in die Schlüsselbox zurückzulegen und diese ordnungsgemäß zu verschließen.
Zugang zum Open Gym
Die Nutzung des Open Gym ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Folgen bei Regelverstößen
Bei Missachtung der oben genannten Regeln kann ein temporäres oder dauerhaftes Open-Gym-Verbot ausgesprochen werden.
- Mindestvertragslaufzeit, Kündigung
- Eine „10er Karte“ verliert 12 Monate nach Kaufdatum seine Gültigkeit und verlängert sich nicht. Eine 10er Karte stellt keine Mitgliedschaft dar und berechtigt nicht zu Vergünstigungen auf Zusatzangebote, die von Freya Petersen / dem FreyRaum angeboten werden.
- „Drop-In“-Tickets (Day) gestatten dem Teilnehmer eine einmalige Teilnahme an einem Kurs bzw. Gruppentraining.
- Die angebotenen Verträge (mit Ausnahme der „10er Karte“) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Mitgliedschaft kann immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- Die Mitgliedschaften sind je nach Nutzung aufgeteilt. Die angegeben Eintritte beziehen sich immer auf einen Kalendermonat und können nicht in andere Monate übertragen werden.
- Eine Änderung der Mitgliedsart (Eintritte) ist vor Ablauf des Monats möglich. Dieses muss schriftlich (E-Mail/ Whats App/ SMS/ Brief) eingereicht werden und von Freya Petersen bestätigt werden.
- Im Fall von Preiserhöhungen hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseitig bestehen. Bei fristloser Kündigung, obliegt diesem der Nachweis des wichtigen Grundes: bei Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests über die langfristige Sportuntauglichkeit erforderlich, bei Umzug in eine andere Stadt die Vorlage der Meldebescheinigung, bei sonstigen Gründen muss das Mitglied einen entsprechend geeigneten Nachweis erbringen. Die Kündigungsfrist bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
- Während der Vertragslaufzeit (Ausschluss „10er Karten“) besteht die Möglichkeit eines „Ruhemonats“. Dieser muss 4 Wochen vor Beginn schriftlich angekündigt werden und kann innerhalb eines Jahres nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme wird die Vertragslaufzeit um den jeweiligen Monat verlängert.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit der Stilllegung der Mitgliedschaft. Eine Stilllegung ist maximal für 1 Jahr möglich und muss mindestens ein Monat vorher beantragt werden. Eine Mitgliedschafts Stillegung ist nur möglich, bei temporärem Wegzug, aus gesundheitlichen Gründen oder bei Sondervereinbarungen mit Freya Petersen
- Geltungsbereich
- Die AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Freya Petersen und den Teilnehmern in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jede/r Teilnehmer/in, der/die an den FreyRaum- Trainingseinheiten teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Vertrag ab oder erwirbt eine „10er Karte“. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine einmalige kostenlose Probetrainingseinheit nach vorheriger Anmeldung zu absolvieren.
- Im Rahmen des Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt. Eventuelle Zahlungen werden direkt vor Ort getätigt oder mit einer Vorort bestimmten Frist im Anschluss des Gespräches.
- Mit dem Erwerb einer „10er Karte“, dem Abschluss eines Vertrages oder der Teilnahme am kostenfreien Probetraining, akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB liegen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.
- Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. §145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend sowie unverbindlich und ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Vertrag/ dem Kauf einer „10er Karte“, „Drop-In“ bzw. dem Anmelden zum ersten kostenfreien Probetraining, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Freya Petersen kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen.
- Ein Rücktritt von der Mitgliedschaft ist nur 14 Tage nach Abschluss möglich. Die genutzten Trainings werden dann als Einzeltickets abgerechnet.
- Preise
- Alle vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist der Teilnehmer/das Mitglied zur Zahlung des entsprechend erhöhten Beitrages verpflichtet.
- Nach Ablauf der 3-monatigen Mindestvertragslaufzeit behält sich Freya Petersen vor, unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Monatsende, die Beiträge zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung zu.
- Haftung
- Freya Petersen haftet nicht für die Nichterreichung der von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern verfolgten Trainingsziele oder des mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
- Freya Petersen haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmenden verursacht werden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens von Freya Petersen oder deren Vertreterinnen bzw. Erfüllungsgehilfinnen, insbesondere der Trainerinnen.
- Freya Petersen haftet nicht für Sachschäden oder den Verlust von Sachen der Teilnehmenden, es sei denn, diese Schäden wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Freya Petersen oder deren Vertreterinnen bzw. Erfüllungsgehilfinnen oder Trainerinnen verursacht.
- Teilnehmende sollten sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen versichern, die beim Training oder auf dem Weg von und zum Training entstehen können.
- Falls ein Kurs aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. schlechtes Wetter, kurzfristige Trainer*innenerkrankung, keine Teilnehmerinnen) abgesagt oder verlegt werden muss, bestehen keine Ersatzansprüche.
- Sollte eine Teilnehmende oder ein Teilnehmender während des Trainings stürzen und sich verletzen, haftet Freya Petersen nur, wenn nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder ein fehlerhaftes Trainingsgerät die Ursache war. Bei nicht ordnungsmäßiger Nutzung des Trainingsgerätes oder In allen anderen Fällen trägt die teilnehmende Person die Verantwortung, und die Kranken- oder private Unfallversicherung kommt für die Kosten auf.
- Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
- Sofern Freya Petersen aufgrund einer Vereinbarung im Einzelfall Sachen verkauft (z.B. Sportbekleidung, -geräte etc.) oder den Verkauf solcher Sachen vermittelt, verjähren etwaige Mängelansprüche des kaufenden Teilnehmers oder der kaufenden Teilnehmerin gegen Freya Petersen abweichend von der gesetzlichen Regelung nach einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung der Gebühr der „10er Karte“ ist bis spätestens zum 1. Des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats auf das Konto von Freya Petersen zu leisten.
- Die Zahlung der Mitgliedschaft ist je nach Absprache bei Vertragsabschluss bis spätestens zum 1. Oder zum 15. Eines jeden Monats auf das Konto von Freya Petersen zu leisten.
- Die vertraglich fest gelegte Anmeldegebühr muss spätestens mit dem ersten Monat des Mitgliedschaftsbeitrags überwiesen werden.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
- Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Beide Vertragsparteien sind zu gegenseitiger Loyalität verpflichtet und werden sich nicht herabwürdigend über die Person bzw.Dienstleistungen äußern, auch nicht gegenüber Dritten.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salzhausen, 2026